Allgemeine Geschäftsbedingungen

SuppTree Partner-Programm · Prelaunch-Phase
Stand: 23.04.2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Teilnahme als Partner am SuppTree Partner-Programm in der sogenannten Prelaunch-Phase. Anbieter und Vertragspartner ist:

Florian Eichkorn
SuppTree
Augustenburgstr. 27
76229 Karlsruhe
Telefon: 015114764197
E-Mail: info@supptree.de
(nachfolgend „SuppTree")

(2) „Prelaunch-Phase" bezeichnet den Zeitraum vom Beginn der Testbereitstellung der SuppTree-Plattform bis zum offiziellen Marktstart („Launch"). SuppTree informiert Partner rechtzeitig per E-Mail über den Launch-Termin.

(3) Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte, unentgeltliche Bereitstellung eines Testzugangs zum SuppTree Partner-Portal (Inside-Bereich) sowie die Aufnahme in das Partner-Netzwerk.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SuppTree hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

(1) Partner können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB werden. Der Partner bestätigt mit Abschluss dieses Vertrages, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Zielgruppe sind insbesondere Angehörige von Berufen aus dem Bereich Gesundheit und Wohlbefinden, unter anderem:

(3) Der Partner versichert, dass er über die für seine berufliche Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen, Zulassungen und etwaigen Kammermitgliedschaften verfügt und diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhält.

(4) SuppTree behält sich vor, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine bereits erteilte Freischaltung zu widerrufen, insbesondere bei Zweifeln an der beruflichen Qualifikation oder bei Verstößen gegen diese AGB.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Partner beantragt die Teilnahme durch Absenden des Anmeldeformulars auf supptree.de und Bestätigung dieser AGB durch Setzen der entsprechenden Checkbox.

(2) Nach Absenden der Anmeldung erhält der Partner eine E-Mail mit einem Link zum Festlegen seines persönlichen Passworts. Nach erfolgter Passwortvergabe erhält der Partner eine Bestätigungs-E-Mail sowie den Zugang zum Inside-Bereich des Partner-Portals.

(3) Der Vertrag über die Teilnahme am Partner-Programm kommt mit der Freischaltung des Inside-Bereichs durch SuppTree zustande.

(4) Der Partner hat keinen Anspruch auf Vertragsschluss. SuppTree entscheidet über die Aufnahme nach eigenem Ermessen.

§ 4 Leistungen von SuppTree in der Prelaunch-Phase

(1) SuppTree stellt dem Partner nach Freischaltung folgende Leistungen im Rahmen eines Testzugangs bereit:

(2) Art, Umfang und Verfügbarkeit der Leistungen werden von SuppTree einseitig bestimmt und können während der Prelaunch-Phase jederzeit geändert, erweitert oder eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Verfügbarkeitszeiten oder Service-Levels besteht nicht.

(3) SuppTree ist berechtigt, die Plattform zu Wartungs-, Test- oder Entwicklungszwecken jederzeit ganz oder teilweise zu unterbrechen.

§ 5 Pflichten und Rechte des Partners

(1) Die aktive Nutzung der Plattform ist für den Partner freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung zur aktiven Teilnahme, zur Abgabe von Empfehlungen oder zum Feedback. Konstruktives Feedback und Empfehlungen an Kolleginnen und Kollegen sind ausdrücklich erwünscht, jedoch nicht geschuldet.

(2) Der Partner ist verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen seiner Daten (insbesondere Berufsstatus, Kontaktdaten) teilt er SuppTree unverzüglich mit.

(3) Zum Nachweis der beruflichen Qualifikation kann der Partner entsprechende Dokumente (z. B. Urkunde, Approbation, Zulassung) im Partner-Portal hochladen. Der Upload kann bereits bei Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Funktionen, bei denen eine Qualifikationsprüfung aus sachlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist, können erst nach Freischaltung durch SuppTree auf Grundlage der eingereichten Nachweise aktiv genutzt werden.

(4) Der Partner behandelt seine Zugangsdaten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er haftet für alle Handlungen, die über seinen Zugang vorgenommen werden, bis zur Meldung eines Missbrauchs an SuppTree.

(5) Der Partner verpflichtet sich, bei der Nutzung der Plattform geltendes Recht und berufsrechtliche Vorschriften zu beachten, insbesondere Vorschriften des Heilmittelwerberechts, des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzrechts.

§ 6 Kostenlosigkeit

(1) Die Teilnahme am Partner-Programm während der Prelaunch-Phase ist für den Partner kostenlos. Eine Zahlungsverpflichtung besteht in diesem Zeitraum nicht.

(2) SuppTree behält sich vor, mit dem offiziellen Launch kostenpflichtige Funktionen, Modelle oder Abonnements einzuführen. Die Weiternutzung nach Launch richtet sich dann nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB (§ 12).

§ 7 Testcharakter und Haftungsausschluss für die Testphase

(1) Die Plattform wird in der Prelaunch-Phase ausdrücklich im Testbetrieb („Beta") bereitgestellt. Funktionen können fehlerhaft sein, sich jederzeit ändern, entfallen oder in der Darstellung abweichen.

(2) SuppTree übernimmt in der Prelaunch-Phase keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit oder Eignung der Plattform für einen bestimmten Zweck.

(3) Der Partner ist gehalten, wichtige eigene Daten unabhängig von der Plattform zu sichern. SuppTree übernimmt keine Haftung für etwaige Datenverluste, die im Rahmen des Testbetriebs eintreten.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Der Partner erhält im Rahmen der Prelaunch-Phase möglicherweise Kenntnis von nicht öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere über unveröffentlichte Funktionen, Produktpläne, geschäftliche Strategien, Preismodelle oder technische Details der Plattform („Vertrauliche Informationen").

(2) Der Partner verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Zweckverfolgung dieses Vertrages zu nutzen.

(3) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die

(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für zwei (2) Jahre fort.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Inside-Bereichs und läuft auf unbestimmte Zeit, längstens bis zum offiziellen Launch der SuppTree-Plattform.

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich kündigen. Die Kündigung kann formlos per E-Mail erfolgen (an den jeweils anderen Vertragspartner).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SuppTree insbesondere vor, wenn der Partner gegen diese AGB erheblich verstößt, falsche Angaben zur Qualifikation gemacht hat oder die Vertraulichkeit verletzt.

(4) Mit Wirksamkeit der Kündigung erlischt der Zugang des Partners zum Inside-Bereich. SuppTree ist berechtigt, nach Vertragsende gespeicherte Partner-Daten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu löschen.

§ 10 Haftung

(1) SuppTree haftet dem Partner gegenüber unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SuppTree oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind.

(2) Im Übrigen haftet SuppTree nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste in der Prelaunch-Phase, ist ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SuppTree.

§ 11 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnimmt der Partner der Datenschutzerklärung von SuppTree, abrufbar unter https://partner.supptree.de/datenschutz.

§ 12 Übergang zu den finalen AGB bei Launch

(1) Mit dem offiziellen Launch der SuppTree-Plattform werden diese Prelaunch-AGB durch die dann geltenden finalen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt.

(2) SuppTree wird den Partner spätestens sechs (6) Wochen vor dem Launch-Termin per E-Mail über die neuen AGB informieren und ihm diese in Textform zur Verfügung stellen.

(3) Die neuen AGB gelten mit Wirksamkeit des Launch-Termins als vereinbart, wenn der Partner ihnen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge und das Widerspruchsrecht wird der Partner in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(4) Widerspricht der Partner fristgemäß, endet der Vertrag mit Wirksamkeit des Launch-Termins.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, sind ausreichend, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Karlsruhe, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(5) SuppTree behält sich vor, diese AGB in der Prelaunch-Phase anzupassen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder der angebotenen Leistungen. Änderungen werden dem Partner mindestens zwei (2) Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten sie als angenommen. Auf die Widerspruchsmöglichkeit wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.